Wer Mitglied im Surfclub Warendorf e.V. werden möchte oder Änderungen seiner bestehenden Mitgliedschaft mitteilen möchte (Kinder, Adresse, Bankverbindung, etc.), wendet sich diesbezüglich bitte per Email an unsere Geschäftsstelle:

MA IN

 

Aktuell gibt es nur eine beschränkte Aufnahmemöglichkeit.

 

Kinder über 18 Jahre sind selbst beitragspflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kinder bis zum 26. Lebensjahr in der Familienmitgliedschaft zu führen, wenn diese sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. In diesem Fall muss eine Bescheinigung der Schule oder der Ausbildungsstätte eingereicht werden. Dies muss selbstständig erfolgen.

Familienzuwachs
Aus Versicherungsgründen bitten wir darum, bei Familienzuwachs, Name und Geburtsdatum des Kindes der Geschäftsstelle mitzuteilen. Bei einer Familienmitgliedschaft bleibt der Mitgliedsbeitrag auch bei Familienzuwachs gleich.

Zur Beendigung der Mitgliedschaft bitte fristgerecht (bis zum 31.10. für das nachfolgende Jahr!) den Chip mit einem entsprechenden Schreiben an die Geschäftsstelle senden.

 

Hier die Mitgliedsbeiträge (Stand März 2022. Verbindlich sind die Angaben der Geschäftsstelle)

  bis 18 J ab 18 J Familie  
Mitgliedsbeitrag/Jahr 36,- € 60,- € 80,- €  
Arbeitseinsatz/Jahr 10,- € 10,- € 20,- €  
Aufnahmegebühr 30,- € 70,- € 100,- €  
Chipkaution 30,- € 30,- € 30,- €  

Geleistete Arbeitseinsätze werden mit 10,00 €/Stunde vergütet.

 

 

Die Sportministerinnen und -minister der Länder haben sich für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs entschieden. Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der jeweils aktuellen vom Land NRW herausgegebenen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

 

Folgende Übergangsregeln haben wir speziell bezogen auf unseren Verein auch in Anlehnung an die „Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Segelvereinen“  des Deutschen Seglerverbandes sowie die „Empfehlungen bei der Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie“ des Landessportbund NRW und den Hinweisen der Stadt Warendorf zum „Sportbetrieb in den städtischen Sporteinrichtungen“  festgelegt.

  

Allgemeine Regeln:

 

1. Grundsätzlich gilt, dass bundesweit geltende als auch spezifische Regelungen in NRW bzw. speziell auch in unserem Kreis geltende Regeln auch bei uns auf dem Gelände einzuhalten sind. Im aktuellen Fall bedeutet das, dass die 3G - Regel gilt. Das bedeutet,  jeder Teilnehmer muss geimpft, genesen oder getestet sein um unsere Angebote wahrzunehmen!

 

2. Die vom Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlichten Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen sind auf dem Vereinsgelände ausgehängt.

 

3. Da Windsurfen / SUP eine Freiluftaktivität und eine Individualsportart ist und allein betrieben wird, ist es somit unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln zulässig.

 

4. Hygieneausrüstung liegt in ausreichendem Umfang vor (Desinfektionsmittel, Flüssigseife mit Spendern, Papierhandtücher, Einmalhandschuhe, Mund-/Nasen-Schutz (für Trainer*innen und Übungsleiter*innen))

 

5. Die Nutzung der Umkleide ist möglich. Jedoch sind die Abstandsregeln immer einzuhalten. Das bedeutet für uns, dass immer nur eine Person die Umkleide nutzen darf.

 

6. Toilettenanlagen (falls geöffnet) dürfen ebenfalls nur von einer Person betreten werden. Gleiches gilt für Materialcontainer / -lager.

 

7. Räumlichkeiten / Flächen / Kontaktbereiche werden regelmäßig desinfiziert. 

 

8. Die Gästeregelung ist geändert. Aktuell dürfen pro Mitgliedschaft (Einzel oder Familie) jeweils nur 1 Gast mit auf das Gelände genommen werden. Dieser ist wie sonst auch in der Gästeliste einzutragen, die im Sanitärcontainer aushängt.

 

9. Beim Betreten des Vereinsgeländes ist der Zugangschip immer als Anmeldung zu nutzen, auch wenn das Tor kurzfristig offen steht. Die Zugangsdaten werden temporär protokolliert. Hierüber sollen im Zweifel die Infektionsketten verfolgt werden können, falls sich eine infizierte Person auf dem Gelände aufgehalten hat. Diese setzt die CoronaSchVO voraus. Desweiteren befindet sich am Infobrett auf dem Gelände ein QR-Code für die LUCA-App, über die Ihr euch bitte an- und abmelden könnt.  

 

 

Trainingsbetrieb: 

 

1.  Die Trainer*innen / Übungsleiter*innen wurden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen und kontrolliert bzw. setzt diese während des Trainings um.

 

2. Räumlichkeiten / Flächen / Kontaktbereiche werden regelmäßig durch den Trainer*innen / Übungsleiter*innen gelüftet / desinfiziert. 

 

3. Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Geimpft - Genesen oder aktuell getestet
  • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.

  • Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.

  • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges waschen und desinfizieren der Hände) werden eingehalten.

 

4. Kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb im Freien ist ohne Personenbegrenzung zulässig.

 

5. Die Gruppengrößen werden gemäß den geltenden Vorgaben angepasst. Als empfohlene Maßgabe gilt ebenfalls eine Fläche von wenigstens 10m² pro Teilnehmer.

 

6. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

 

7. Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist gemäß der jeweils geltenden Inzidenz erlaubt. Auch hier gilt die 3G - Regel.

 

8. Neoprenanzüge / Schuhe werden beim Surftraining aktuell nicht gestellt. Jeder Teilnehmer muss eigene Surfbekleidung mitbringen. Bei Surfkursen ist es möglich einen Anzug zu leihen.

 

9. Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit.

 

10. Körperkontakte (zur Begrüßung oder beim Sport, etc.) sollten unterbleiben.

 

11. Das Training der Volleyballer in der Halle kann durchgeführt werden. Auch hier gilt die 3G-Regel, die der Übungsleiter zu Beginn überprüft.

 

13. Das Surfmaterial wird durch einen Verantwortlichen ausgegeben. Es wird Brett und Segel an eine Person ausgegeben. Dies darf während des Trainingsbetriebes nicht von anderen Personen benutzt oder getauscht werden. Es wird von dem Nutzer bei Rückgabe gereinigt und für eine Woche verschlossen (Gemäß den Hinweisen des RKI zur Inaktivierung des Virus auf Oberflächen sind dann keine Viren mehr nachweisbar).

 

14. Wenn Teilnehmende eigene Materialien mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.

 

15. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.

Wie bereits länge angekündigt wurde, wurde das vorhandene Schließsystem auf unserem Vereinsgelände erneuert. Nachdem wir das neue elektronische Schließsystem 2009 eingebaut haben und über mehrere Monate getestet haben, hat es 2010 das alte Schließsystem abgelöst!
Die neue Schließanlage arbeitet mit einem bewährten Chipsystem. Dabei bekommt jedes Mitglied einen kleinen Chip, den man an den Schlüsselbund hängen kann. Diese personengebundenen Chips müssen vor die Sensorplatten, an den drei Türen, gehalten werden und geben somit den Zugang frei. Die Chips arbeiten dabei berührungslos. Es reicht also wenn die Chips einige cm vor die Platte gehalten werden.
 
Funktion des neuen Schließsystems:........
 

Haupttor:

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NI CHI 01....................NI CHI 02

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NI CHI 04

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NI CHI 05....................NI CHI 06

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Zwischentor:

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NI CHI 07

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NI CHI 08

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WC-Container:

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NI CHI 10

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NI CHI 11

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NI CHI 13

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