Die Jahreshauptversammlung hat stattgefunden! Anfang 2011 findet ihr hier die Informationen zur kommenden Jahreshauptversammlung.
Liebe Freunde des Surfsports,
im Namen des Vorstandes lade ich Euch gem. § 9 der Satzung zur
Jahreshauptversammlung 2010 am Samstag den 17. April, 16.00 Uhr
in unser Vereinsheim am Kottrupsee sehr herzlich ein. Wie schon in den letzten Jahren gibt es vorher Kaffee und Kuchen; wer Gabi Wild dabei unterstützen möchte, kann sich gerne vorher bei ihr melden (Tel. 02581 / 3720).
Tagesordnung:
- 1) Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- 2) Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 3) Genehmigung des Protokolls der JHV 2009
- 4) Bericht des 1. Vorsitzenden
- 5) Bericht des Sportwartes
- 6) Bericht des Jugendwartes
- 7) Kassenbericht 2009
- 8) Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstandes
- 9) Neuwahlen zum Vorstand; turnusmäßig stehen zur Neuwahl an:
- a) Kassenwart
- b) Sozialwart
- c) Umweltwart
- 10) Vorstellung des Haushaltsplanes 2010
- 11) Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010
- 12) Wahl des 1. Kassenprüfers
- 13) Änderungen der Satzung (siehe Anlage 1 (unten!))
- 14) Änderung der Gastregelung (siehe Anlage 2 (unten!))
- 15) Tausch des Schlüssels gegen einen Chip als Zugang zum Vereinsgelände (siehe Anlage 3 (unten!))
- 16) Aktivitäten 2010, u.a. Sportangebot, Regatten, Vereinsfahrt, Schnuppersurfen
- 17) Anträge an den Vorstand (bitte bis spätestens zum 10. April an die Geschäftsstelle)
- 18) Verschiedenes
Anlage 1
1. Änderung der Satzung (Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 a EStG)
Nach § 2 Absatz 2, Satz 2
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
wird Satz 3 eingefügt:
Davon ausgenommen sind Tätigkeitsvergütungen, wie sie der Gesetzgeber als nicht zu versteuernde Einkünfte im Rahmen des § 3 Nr. 26 a EStG zulässt. Diese Zahlungen sind nachrangig gegenüber den anderen Verpflichtungen des Vereins. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Begründung:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 hat es der Gesetzgeber zur Stärkung des Ehrenamtes zugelassen, dass eingetragene Vereine Vorstandsmitgliedern und weiteren Mitgliedern (bei einem entsprechenden Nachweis) für ihre umfangreichen Tätigkeiten eine Art Anerkennungsbetrag zahlen. Die Grenze liegt bei 500,- € im Jahr.
Die Kassenlage muss diese Form der Anerkennung zulassen, d.h. die anderen Verbindlichkeiten des Vereines haben dem gegenüber Vorrang. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die Tätigkeitsvergütungen berühren nicht mögliche Ansprüche auf Aufwendungsersatz wie Porto- oder Druckerkosten.
Die Satzung des Vereins muss bis spätestens zum 31.12.2010 eine solche Tätigkeitsvergütung zulassen.
(Näheres siehe z.B. eine Information des Finanzministeriums Baden-Württemberg)
2. Änderung der Satzung
In § 6 Abs. 3:
Austrittserklärungen müssen „bis zum 31.10. für das nachfolgende Jahr“ (bislang bis zum 15.10.) in den Besitz des Vorstandes gelangt sein.
Begründung:
Dieser Termin hat sich in der Praxis bewährt.
Anlage 2:
Änderung der Gastregelung:
Die Gebühr für Gäste ohne Surfnutzung wird einheitlich auf 1,50 € (bisher Jugendliche 1,- € und Erwachsene 2.- €) festgelegt, um die Abrechnung zu vereinfachen.
Anlage 3:
Erläuterungen zum Tausch Schlüssel gegen Chip
Ø Der Chip wird gegen den Schlüssel eingetauscht.
Ø Wer keinen Schlüssel tauscht, bekommt den Chip mit 15,- € Kaution in Rechnung gestellt.
Ø Der Tausch erfolgt im Zeitraum 17. April 2010 (Jahreshauptversammlung) bis Ende Juni 2010. Zum 1. Juli 2010 wird das Schloss ausgebaut.
Ø Für den Tausch werden folgende Termine angeboten:
o am 17. April (auf der Jahreshauptversammlung am See)
o am 2. Mai bei der ersten Vereinsregatta am See
o vom 21. bis 25. Mai (während der Vereinsfahrt Pfingsten nach Holland)
o bei den Übungsterminen dienstags am See von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr
o am 28.5., 11.6., 18.6., und am 25.6. beim Sport freitags in der Bundeswehrsportschule
o an diesen vier Tagen von 18.00 Uhr bis 18.45 Uhr bei Happi zuhause (Geschäftsstelle; Warendorf, Dr.-Maria-Moormann-Str. 3).





