Unser Verein

Der Surfclub Warendorf e.V. ging aus der 1978 gegründeten Surf Interessen Gemeinschaft (SIG) hervor. Die SIG war eine eine lockere Gemeinschaft von zunächst laut Benutzungsordnung „maximal 15 Surfern“. Die Gründung ermöglichte es überhaupt erst, unser heutiges Revier für Surfer zu erschließen. 1986 wurde es notwendig, aus der Interessengemeinschaft in einen Verein zu gründen, um eine „rechtliche Person“ zu bilden. Inzwischen zählen wir 444 Mitglieder (Stand: Januar 2025).

Der Surfclub bemüht sich immer wieder, am bundesweiten Regattabetrieb teilzunehmen. Der bislang größte Erfolg war 2009 der Gewinn dere deutschen Mannschaftsmeisterschaft der Raceboardfahrer.

Wir verstehen uns aber auch als Breitensportverein, in dem man auch Standup-Paddeln und Volleyball spielen kann.
Zum Standardprogramm des Vereins gehört ein mehrtägiger Surfausflug im Frühjahr nach Ostfriesland oder in die Niederlande.

Wer Mitglied wird, bekommt einen Chip, um das Zugangstor öffnen zu können.

Jedes volljährige Vereinsmitglied darf Gäste mitbringen, dafür erhebt der Verein aber einen Kostenbeitrag. Die Einzelheiten hierzu stehen in der „Benutzungsordnung“, die am Vereinsheim angebracht ist.

Prävention von sexualisierter Gewalt

EHRENKODEX
des Surfclub Warendorf e.V.

für alle Angehörigen des Vorstandes und für alle Mitglieder, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen.
Hiermit verpflichten wir uns,
  • dem persönlichen Empfinden der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor unseren persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
  • jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem Sozialverhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote des Surfclubs nach dem Entwicklungsstand der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten sowie kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für die sportlichen und außersportlichen Angebote zu schaffen.
  • das Recht des uns anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, auszuüben.
  • den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
  • Vorbild für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
  • eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  • einzugreifen, wenn in unserem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und
  • diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.
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